Pflegehilfsmittel beantragen
Sie selbst oder ein pflegebedürftiger Angehöriger haben mit der Einstufung in einen Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Monat. Damit können Sie bei dem zertifizierten Leistungserbringer Pflegehase aus Osnabrück eine gratis Pflegebox im Wert von bis zu 42,00 € monatlich beantragen. Sie müssen sich dabei um nichts weiter kümmern. Mit dem Pflegehasen, der Saniplex GmbH, haben Sie einen zuverlässigen Anbieter, der die Antragsstellung der online ausgewählten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhen, Inkontinenzschutz oder Desinfektionsmittel bei der Pflegekasse, dem Durchsetzen Ihrer Interessen, die Abstimmung mit dem Logistiker zum monatlichen Versand der Pflegehilfsmittel an Ihre Wunschadresse sowie abschließend die Erstattungsaufforderung mit der Pflegekasse komplett kostenfrei für Sie übernimmt. In nur wenigen Minuten haben Sie digital Ihre gratis Pflegebox mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmittel für die Pflege zu Hause bestellt. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf eine 0,00 € Pflegebox noch heute.
Zuzahlungsfreie Pflegebox zur Pflege zu Hause
42,00 € monatliche Förderung für Pflegehilfsmittel • Voraussetzungen
✓ Es liegt ein beliebiger Pflegegrad vor
✓ Pflege ist zu Hause im Wohnumfeld
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der 0,00 € Pflegebox
Pflegebedürftige Versicherte haben nach dem deutschen Sozialgesetzbuch Anspruch auf eine gesetzliche Erstattung für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,00 € pro Monat – also ungefähr 500,00 € pro Jahr. Am unkompliziertesten ist es, die erforderlichen Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege online als 0,00 € Pflegebox zu beantragen. Um den gesetzlichen Anspruch bei der Pflegekasse geltend zu machen, müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Das detaillierte Gesetz findet sich in § 40 Absatz II SGB XI, das hier näher erläutert wird.
Kostenlose Pflegehilfsmitteln noch heute beantragen
Wenn Sie kostenlose Pflegehilfsmittel noch heute beantragen wollen, müssen Sie oder der pflegebedürftige Angehörige neben der Einstufung in einem Pflegegrad von 1 bis 5 in der häuslichen Pflege betreut werden.
Die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, die im Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgeführt werden, sind den jeweiligen Produktkategorien zugeordnet. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gehören zu diesen Produktgruppen (PG) und machen es einfacher, Pflegehilfe zu Hause zu erhalten. In der PG 54 haben Sie bei der Zusammenstellung einer bedarfsgerechten Pflegebox die Auswahl zwischen beispielsweise Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz oder Gesichtsmasken, damit besonders die Hygiene bei der Pflege zu Hause sichergestellt werden.
Erhalten Sie im großen Pflegeboxvergleich auf www.pflegeboxen-vergleichen.de eine Übersicht von verschiedenen Anbietern und finden Sie das passende Angebot für Ihren Bedarf an zuzahlungsfreien Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der monatlichen Pflegebox.